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5 Irrtümer über Bestattungskosten

04.11.2013

Der Tod von Angehörigen ist für die Hinterbliebenen ein belastendes Ereignis im doppelten Sinn. Denn neben der Trauer müssen sich die Familienmitglieder zusätzlich um die Organisation von Bestattung und Trauerfeier kümmern.

 

 

 

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Beim Thema Bestattungskosten unterliegen die meisten Deutschen leider einigen Irrtümern:

  1. Bestattungskosten trägt die Krankenkasse
  2. Jeder Arbeitgeber zahlt Sterbegeld
  3. Angehörige müssen nur zahlen, wenn sie das Erbe annehmen
  4. Wer kein Geld hat, wird auf Staatskosten beerdigt
  5. Ein Sparvertrag sichert die Bestattungskosten ab

Jeder Mensch sollte seine Familienangehörigen vor den unerwarteten finanziellen Belastungen im Trauerfall schützen und rechtzeitig vorsorgen. Nur so ist Trauer überhaupt erst möglich.

Die Bestattungskosten von mehreren tausend Euro werden leider nicht mehr von den Krankenkassen oder dem Arbeitgeber übernommen. Seit der Reform in 2004 haben die gesetzlichen Krankenkassen ihre Sterbegeldzahlungen ersatzlos gestrichen. Auch die privaten Kassen übernehmen keine Kosten.

Bei Arbeitgebern sieht es ähnlich aus. Lediglich Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten für den Sterbemonat und zwei Folgemonate ihre Bezüge weiter. Wie lange jedoch diese Leistung noch erbracht wird ist wohl ebenfalls fraglich.

Ein großer Irrtum liegt in der Annahme, dass ein Ausschlagen des Erbes von der Übernahme der Beerdigungskosten befreit. Die Bestattung ist vom Erbrecht unabhängig und es greift die sogenannte "Todesfürsorgepflicht". Es gibt nur wenige Ausnahmen für eine Befreiung.

Die Annahme, dass der Staat für alles aufkommt, trifft ebenfalls nur bedingt zu. Erst wenn man tatsächlich belegen kann, dass man selbst nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, hilft das Sozialamt.

Diese "Sozialbestattung" umfasst allerdings auch nur die reine Bestattungsleistung, also ohne Blumen, ohne Trauerfeier, quasi ohne jegliches Einbringen persönlicher Wünsche. Für Hinterbliebene mit finanziellen Engpässen, sicher besser als nichts.

Betrachtet man seine eigene Beerdigung im Vorfeld, wünscht sich wohl jeder von uns ein Mindestmaß an Ehrerbietung und die Möglichkeit einer andächtigen Trauer für seine Hinterbliebenen.

Zumindest geht es mir so. Ich möchte, dass mich meine Familie, trotz eventueller Engpässe, vernünftig beerdigen und meinem Leben und meiner Person gedenken kann. Wer über den eigenen Tod hinaus selbstbestimmt handeln möchte, sollte also besser selbst vorsorgen.

Der vielfach genutzte Sparvertrag ist dazu allerdings wenig geeignet. Denn auch bei einem frühen Tod müssen die anfallenden Kosten gedeckt werden. Sparverträge geben erst zum Ablauf ihre volle Versicherungssumme frei. Nur die Risikovorsorge über eine Sterbegeldversicherung bietet bereits von anfang an den vollen Schutz und das lebenslang.

Selbst wer glaubt, bereits durch frühzeitiges zurücklegen von Geld, ausreichend für seine Bestattung vorsorgen zu können, unterliegt einem Irrglauben. Denn sollte durch die eigene Pflegebedürftigkeit hohe Kosten entstehen, wird als erstes das eigene Guthaben aufgebraucht. Somit ist in der Regel auch das angesparte Kapital für den Todesfall schnell verbraucht und die angehörigen stehen wieder vor dem alten Problem.

Eine zweckgebundene Trauerfall-Vorsorge in Form einer Sterbegeldversicherung fällt hingegen unter das gesetzliche Schonvermögen. Ein bereits frühzeitiger Schutz und die Sicherheit des Vermögens, sind die klaren Vorteile der Sterbegeldversicherung und damit die einzig sinnvolle Alternative.


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