Patientenverfügung
Häufig wird die Patientenverfügung etwas vernachlässigt und, wie das Testament auch, auf die lange Bank geschoben.
Dabei wird leider ausgeblendet (bewusst oder unbewusst), dass man plötzlich und unerwartet in eine lebensbedrohende Situation geraten kann.
Eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr, ein Arbeitsunfall, ein Herzinfarkt oder sonstige Schicksalsschläge und man ist nicht mehr in der Lage, frei über seine eigene Person zu entscheiden. Für viele unvorstellbar.
Doch wer trifft Entscheidungen zu meiner Gesundheit, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage dazu bin? Eine gute Frage!
Auf dieser Seite erfahren Sie daher alles zum Thema Patientenverfügung, in kompakter und verständlicher Form.
Nur rund 15% der Deutschen haben bisher eine Patientenverfügung verfasst. Eindeutig zu wenig, wenn man bedenkt, wie wichtig diese ist.
Sie ist irgendwo auch eine Art Entlastung für die Angehörigen, wenn Entscheidungen über Leben oder Tod getroffen werden müssen.
Ich möchte Sie daher unbedingt ermutigen, sich mit dem Thema Patientenverfügung auseinanderzusetzen.
Eine aktuelle und rechtssichere Patientenverfügung erhalten Sie mit nur wenigen Klicks genau HIER!
Vorteile
Die Patientenverfügung sorgt dafür, dass im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit, z.B. durch Unfall, Organversagen oder schwerer Krankheit, alle Ärzte, Angehörigen oder Betreuer genau wissen, ob, wie und wie lange Sie medizinisch behandelt werden möchten.
Dabei geht es oft um Situationen, die wir uns aktuell nur schwer vorstellen können: Wenn z.B. unsere geistigen Fähigkeiten (vielleicht auch nur vorübergehend) eingeschränkt oder völlig verloren gegangen sind.
Das 2009 verabschiedete "Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" verankert die Patientenverfügung im Betreuungsrecht. Damit ist der Wille des Patienten bindend und von Ärzten, Betreuern und Angehörigen zu beachten. Ein wichtiger Meilenstein für die Selbstbestimmung.
Eine eindeutig und situationsbezogen formulierte Patientenverfügung gibt dem behandelnden Arzt vor, was er im Sinne des Patienten tun darf und was nicht.
Formulierungen wie „unwürdiges Dahinvegetieren“ sagen beispielsweise gar nichts aus, denn sie sind von den Wertvorstellungen des jeweiligen Patienten geprägt und damit nicht allgemeingültig.
Die Formulierungen sollten daher möglichst konkret sein, um Gültigkeit zu erlangen. Es sollten aber auch individuelle Wünsche und Wertvorstellungen zum Ausdruck kommen.
Um Sie beim Verfassen Ihrer Patientenverfügung zu unterstützen, stellen wir Ihnen das juristisch geprüfte Patientenverfügung-Formular von Monuta hier als Download zur Verfügung.
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich zivilrechtlich um eine vorsorgliche Erklärung des Willens.
Leider gilt noch immer der allgemeine Grundgedanke, dass eine Patientenverfügung, wie auch andere Vollmachten rund um das Thema Gesundheit und Eigentum, eher für ältere Menschen interessant sind.
Dabei wird vergessen, dass nicht nur altersbedingte Erkrankungen oder Leiden zu einer Entscheidungsunfähigkeit führen können. Völlig unabhängig vom Alter machen diese Erfahrung tausende Mitmenschen jedes Jahr.
Schwere Krankheit, Herzinfarkt oder Schlaganfall treten nicht nur im hohen Alter auf. Wenn ein derartiger Schicksalsschlag eintritt und man nicht mehr im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte ist, wäre es dann nicht von Vorteil, wenn man bereits im Vorfeld geklärt hat, welche Maßnahmen, wann und wie lange erwünscht sind?
Und genau dafür halten wir für Sie das Patientenverfügung Formular kostenlos als Download bereit.
Eine Patientenverfügung ist, wie oben erklärt, nicht nur für bestimmte Risiko- oder Altersgruppen wichtig. Man könnte eigentlich sagen, dass jeder Mensch ab dem 18. Lebensjahr, sinnvoller Weise eine solche Patientenverfügung verfassen sollte.
Grundlegend ist das Bestreben der Ärzte immer, Ihr Leben um jeden Preis zu retten. Manchen Menschen macht diese Vorstellung jedoch Angst, sodass Sie sich zum Beispiel in bestimmten Situationen wünschen, nicht künstlich am Leben erhalten zu werden.
Damit Ärzte diesem Wunsch entsprechen können, müssen Sie dies in einer Patientenverfügung hinterlegen.
Inhalt
Mit absoluter Mehrheit von 317 Stimmen hat der deutsche Bundestag am 18.06.2009 ein Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen im Zivilrecht (3. Betreuungsänderungsgesetz als Teil des BGB) verankert. Es ist am 1. September 2009 in Kraft getreten.
Danach muss eine Patientenverfügung schriftlich sein. Aber auch der mündlich geäußert Wille ist zu berücksichtigen. Dabei kommt es zudem darauf an, ob eine medizinische Maßnahme überhaupt noch sinnvoll erscheint.
Formvorschriften, wie etwa Handschriftlichkeit oder notarielle Beurkundung, spielen für die klinische Wirksamkeit einer Patientenverfügung keine Rolle.
Das Gesetz von 2009 normiert weitgehend die vorher bestehende Rechtslage. Auch vor dieser Gesetzesänderung war eine qualifiziert verfasste Patientenverfügung für Ärzte verbindlich.
Allerdings wurde gelegentlich in Zweifel gezogen, ob der gewünschte Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen auch dann gelten würde, wenn noch (gute) Aussichten auf Besserung bestünden.
Eine solche Gültigkeitsbeschränkung von Patientenverfügungen, etwa nur auf wirklich aussichtslose Situationen oder ein irreversibles Koma, gibt es durch das neue Gesetz definiv nicht mehr.
Eine hinreichend konkrete Patientenverfügung gilt seither verbindlich, unabhängig von Art oder Stadium einer Erkrankung, das stellt das Gesetz ausdrücklich klar. Es bezieht sich zudem auf das Vorgehen, wie und durch wen später der Patientenwille umgesetzt werden soll.
Nur wenn zwischen Patientenvertreter und Arzt keine Einigkeit darüber herzustellen ist, wie die Patientenverfügung zu interpretieren ist, muss das Betreuungsgericht, z.B. zwecks Behandlungsabbruch, hinzugezogen werden.
Bei der Erstellung einer Patientenverfügung galt, gilt und wird auch weiterhin gelten: Je medizinisch qualifizierter und praxistauglicher sie verfasst ist, desto verbindlicher ist diese.
Wichtig bleibt dabei, dass die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden – dazu ist der Dialog mit allen Beteiligten sinnvoll. Die Familie sollte beim Verfassen der Patientenverfügung einbezogen werden.
Es kommt bei der verbindlichen Befolgung auf die konkreten Vorgaben an, wozu auch der Gesetzgeber eine medizinisch-fachkundige Beratung dringend empfiehlt.
Sollte jemand dennoch lieber einen Rechtsanwalt damit betrauen wollen, ist darauf zu achten, dass dieser medizinische Fachkenntnisse selbst vorhält oder zusätzlich einholt.
Tipps
Viele Menschen treibt die Sorge um, am Lebensende einmal hilflos an "Apparate angeschlossen" zu sein, ohne Aussicht auf ein für sie noch lebenswertes Weiterleben. Doch mit einem (solchen) einfachen Satz, vielleicht einmal mündlich geäußert, ist es leider nicht getan.
Immer wieder kommt es zu Schwierigkeiten im Umgang mit einer Patientenverfügung in der klinischen wie ambulanten Praxis.
Hier finden Sie Tipps, wie die folgenden drei Hauptprobleme gelöst werden können:
- Problem 1: Der Bevollmächtigte (oder Betreuer), als Vertreter des Patienten, erweist sich als überfordert und/oder die Kommunikation unter den Beteiligten funktioniert nicht gut. Tipp: Vermittlungshilfe in Anspruch nehmen, z.B. durch einen regionalen Hospizdienst oder eine verlässliche Hinterlegungsstelle.
- Problem 2: Ärzte und Pflegepersonal sind selbst unsicher und nicht über die Rechtslage informiert. Wenn eine Patientenverfügung schon sehr alt ist, könnte der Arzt ihre Wirksamkeit in Frage stellen. Tipp: Auf die aktuelle Rechtslage hinweisen. Außerdem sollte die Patientenverfügung regelmäßig, ca. alle zwei Jahre, überprüft und evtl. aktualisiert bzw. neu unterschrieben werden.
- Problem 3: Die Verfügung ist entweder zu vage oder juristisch zu eng formuliert (z. B. nur darauf bezogen, dass eine "Aussichtslosigkeit" mit letzter Sicherheit festgestellt sein muss). Und/oder es gab keine fachlich medizinische Beratung bei der Verfassung der Patientenverfügung. Tipp: Einen Arzt oder medizinisch kundigen Anwalt bei der Verfassung zu Rate ziehen.
Beispiele zur Patientenverfügung
Wenn der Patientenwille nicht ermittelbar ist, gilt absoluter Lebensschutz. In vielen erschreckenden Fällen wird jedoch versucht, hochbetagte Wachkoma-Patienten, lieber lebend zu mumifizieren, als sterben zu lassen.
Wenn eine entsprechende Patientenverfügung vorliegt, ist dies heutzutage nicht mehr "legal" möglich.
In einer Patientenverfügung können auch ethische Fragen zur sogenannten passiven und indirekten Sterbehilfe geregelt werden. Prinzipiell ist nur die Tötung auf Verlangen (Fremdtötung) in jedem Fall strafbar und deshalb in einer Patientenverfügung ausgeschlossen.
Es kann jeden treffen - Beispiel Psyche
Viele wissen es nicht: Auch wenn Sie gegen kein Gesetz verstoßen haben, kann Ihnen die Freiheit und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben entzogen werden.
Eine psychiatrische Diagnose und die Behauptung einer „Selbst- oder Fremdgefährdung“ sind dafür ausreichend.
Psychiater klassifizieren dabei Ihr Verhalten als Symptome einer schweren psychischen Erkrankung, nicht als Ausdruck Ihres Willens und Ihrer Entscheidungen.
Bestreiten Sie die Diagnose und lehnen Sie eine Behandlung ab, gilt dies bereits als Beweis Ihrer psychischen Krankheit.
Mögliche Folgen: Einsperrung in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik, zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka oder Festschnallen am Bett. Eine Patientenverfügung hilft.
Entmündigung: gibt’s das noch?
Ja! Entmündigung heißt heute „Betreuung“. Der Begriff klingt nett, ist aber nicht harmlos, denn er verschweigt das Wesentliche: Es geht um rechtliche Stellvertretung.
Klartext: Eine gerichtlich bestellte Person darf in Ihrem Namen über Ihren Aufenthaltsort, Ihre Finanzen und jegliche medizinische Behandlung Ihrer Person entscheiden. Lehnen Sie diese Art der Betreuung ab, kann ein Gericht diese Betreuung anordnen, auch gegen Ihren Willen.
Voraussetzung dafür ist auch in diesem Fall ein psychiatrisches Gutachten. Darin wird behauptet, dass Sie wegen einer psychischen Erkrankung Ihre Hilfebedürftigkeit nicht erkennen und Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln könnten.
Eine Patientenverfügung hilft.
Was viele nicht wissen: Jeder, ob Nachbar, Verwandter, Freund oder Arzt kann für Sie bei Gericht eine rechtliche Betreuung beantragen, auch wenn Sie dies nicht wollen.
Schutz ist möglich!
Die Lösung ist eine Patientenverfügung, welche ausdrücklich psychiatrische Untersuchungen untersagt und so die Entstehung psychiatrischer Diagnosen verhindert.
Ohne diese Diagnose wird einer psychiatrischen Zwangsmaßnahme oder einer rechtlichen Stellvertretung gegen Ihren Willen, die rechtliche Grundlage entzogen.
Als weitere Sicherung nennen Sie in einer Patientenverfügung Ihre Vertrauenspersonen. Diese können als Vorsorgebevollmächtigte Ihren Willen durchsetzen, selbst wenn Ihnen die Fähigkeit zu eigenen Entscheidungen abgesprochen wird. Damit ist die gerichtliche Bestellung eines Betreuers, gegen Ihren Willen, nicht mehr möglich.