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Vorsorgevollmacht


Vorsorgevollmacht: Weil mir mein Selbstbestimmungsrecht wichtig ist. Auf dieser Seite wird erklärt, warum eine Vorsorgevollmacht für JEDEN wichtig ist.

Wohl nur die Wenigsten haben die Fähigkeiten des Nostradamus und können in die Zukunft blicken.

Somit ist schwer vorherzusagen, wie sich das Leben entwickelt und ob man nicht auch einmal in eine Situation kommt, in der man nicht mehr Herr seiner Sinne ist.

Damit meine ich jedoch nicht den Sonntagmorgen nach einer langen Partynacht, sondern die unangenehmere Variante, wenn man aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit außer Gefecht gesetzt ist.

Von jetzt auf gleich ist man einfach nicht mehr in der Lage, seine Wünsche zu äußern und Entscheidungen für sich selbst zu treffen.

Fast jeder kennt einen solchen Fall aus dem eigenen Umfeld. Plötzlich werden Dinge wie: das neueste Smartphone, Facebook oder ein Kratzer am geliebten Auto komplett unwichtig.

Und jetzt stellen Sie sich vor, Sie selbst wären betroffen.

Stellen Sie sich weiter vor, ab sofort entscheidet ein wildfremder Mensch über Ihr Hab und Gut und über Ihre medizinischen Belange.

Wäre es nicht schlimm, wenn Partner, Geschwister, Eltern oder die eigenen Kinder machtlos zusehen müssten, wie ein Fremder über Ihr Eigentum und Ihre Gesundheit verfügt?

Glauben Sie das gibt es nicht? Leider sieht die Realität oft genau so aus!

Eine Vorsorgevollmacht schützt Sie davor!



Vorteile

  • Mit einer Vorsorgevollmacht sichern Sie ab, dass im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit, eine Person Ihres Vertrauens alle finanziellen, medizinischen und organisatorischen Angelegenheiten regelt (den eigenen Wünschen entsprechend).

  • Beispiel: Erleidet Ihr (Ehe-)Partner einen Schlaganfall und ist hilflos ans Bett gefesselt, können Sie, wenn eine Vollmacht vorliegt, seine Angelegenheiten erledigen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kommt der „Fall“ vor das Betreuungsgericht und es wird ein "Betreuer von Amts wegen" bestellt.

  • Warum? Wegen der aktuellen Gesetzeslage: Kein Volljähriger darf für einen anderen Entscheidungen treffen. Es sei denn, er wurde durch ein Gerichtsverfahren als Betreuer eingesetzt. Oder es liegt eine Vorsorgevollmacht vor.

  • Der vom Betreuungsgericht bestellte Betreuer kann ein Familienmitglied sein. Dieser muss allerdings für einige wichtige Angelegenheiten dennoch eine Genehmigung des Gerichts einholen.

Entscheidet sich das Gericht für einen Berufsbetreuer (eine meist völlig fremde Person), ist dieser nicht verpflichtet sich mit den Angehörigen über die Betreuung und die Verwendung des Vermögens des Betroffenen auseinanderzusetzen!!!

Eine Vorsorgevollmacht schützt Sie davor!



Inhalt

Eine Vorsorgevollmacht erteilt einer Person Ihres Vertrauens (dem/der Bevollmächtigten) in folgenden Angelegenheiten sogenannte Handlungsbefugnisse:

  • Gesundheitsangelegenheiten

  • Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten

  • Vertretung vor Behörden

  • Vermögenssorge

  • Post- und Fernmeldeverkehr

  • Vertretung vor Gericht

  • Untervollmacht

  • weitere Regelungen (individuell)



Tipps

  • Eine sichere Verwahrung der Vorsorgevollmacht ist wichtig, da diese ab dem Tag gilt, an dem sie unterschrieben wurde und eine missbräuchliche Verwendung verhindert werden sollte.

  • In besonderen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Zum Beispiel wenn es um den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken geht sowie bei Transaktionen in Unternehmen und bei Verbraucherkreditverträgen.

  • Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sollte unbedingt vorgenommen werden, da das Betreuungsgericht im Fall der Fälle immer erst prüft, ob dort eine auf Sie ausgestellte Vorsorgevollmacht registriert wurde.

  • Die Vorsorgevollmacht sollte man alle 2-3 Jahre erneut unterschreiben (inkl. Ort und Datum). Somit bestätigt man im Falle ihrer Anwendung die Aktualität ihres Inhaltes. Natürlich können auch Änderungen vorgenommen werden.


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